Betreiber:
Online-NET
Postanschrift:
Auf Anfrage
00000 Auf Anfrage
Deutschland
Steuernummer:
302/5126/1737
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§1 Keine Gewährleistung/Haftung für Drittinhalte
Der Vermieter übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für textliche und/oder bildliche und/oder sonstige Inhalte, die über Dritte (z. B. Hyperlink, Email, Chat-Rooms, Sub-Domains, Forumsbeiträge) über die Onlineangebote des Vermieters zugänglich sind.
§2 Haftungsbeschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
Soweit entgegen den Bestimmungen unter voranstehendem §1 eine Haftung des Vermieters gesetzlich vorgeschrieben sein sollte, haftet der Vermieter nur für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Verluste, Beschädigungen etc.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das gilt auch für eigenes Verschulden bzw. Organverschulden und Verschulden von Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung für Fälle höherer Gewalt ist ausgeschlossen. Soweit die Haftung des Vermieters gemäß den voranstehenden Bestimmungen ausgeschlossen ist, gilt es auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Vermieters.
Der Vermieter haftet nicht für einfache Fahrlässigkeit soweit die Verletzung nicht die Kardinalpflichten und die wesentlichen Pflichten betrifft. Unter diesen Kardinalpflichten werden die Hauptleistungspflichten des Anbieters gefasst, die eine ordnungsgemäße Abwicklung des Vertrages sicherstellen. Der Vermieter übernimmt auch keinerlei Haftung für schadensverursachende Ereignisse, die im Bereich des jeweiligen Leitungsproviders auftreten. Unter den wesentlichen Pflichten werden auch die Nebenpflichten verstanden, die wiederum als Voraussetzung einer ordnungsgemäßen Vertragsabwicklung angesehen werden müssen.
Der Vermieter schließt eine Gewähr für eine ständige Verfügbarkeit und Ansprüche auf Entschädigung aus, solange sie die Systemausfälle auch mit größtmöglicher Sorgfalt nicht hätte vermeiden können. Des Weiteren schließt der Vermieter eine Inanspruchnahme für die Fälle aus, in denen Störungen aufgetreten sind, die von dem Vermieters nicht zu vertreten sind und/oder außerhalb seines Verantwortungsbereiches liegen.
Weitere Schadensersatzansprüche aufgrund von Verzug oder zu vertretender (Teil-)Unmöglichkeit werden auf typische Schäden begrenzt. Des Weiteren wird eine Haftung ausgeschlossen, wenn Leistungsverzögerungen und/oder Leistungsausfälle aufgrund höherer Gewalt und/oder nicht voraussehbarer, nur vorübergehender und nicht von dem Vermieter zu vertretender Beeinträchtigungen, herbeigeführt wurden. Unter solchen Beeinträchtigungen sind insbesondere auch behördliche Anordnungen, Streiks, Aussperrungen und rechtmäßige unternehmensinterne Arbeitskampfmaßnahmen zu verstehen. Des Weiteren zählt hierzu auch der vollständige oder teilweise Ausfall der zur eigenen Leistungserbringung erforderlichen Kommunikations- und Netzwerkstrukturen und Gateways anderer Anbieter und Betreiber. Eine Rückvergütung von ggf. vorausgezahlten Entgeltzahlungen bei Ausfällen wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters liegenden Störung wird nur dann gezahlt, wenn der Zeitraum des Ausfalls sich über mehr als zwei vollständige Werktage erstreckt. Ausgenommen von diesem Haftungsausschluss sind zum einen die Haftung wegen des Fehlens von zugesicherten Eigenschaften, der Haftung von Folge- oder Mangelfolgeschäden und zudem die Haftung aus dem Produkthaftpflichtgesetz (§ 14 ProdHaftG). Für Störungen und Ausfälle im Internet an sich können wir keine Haftung übernehmen, da wir darauf keinen Einfluss haben. Haftungs- und Schadensersatzansprüche sind jeweils maximal auf den Auftragswert beschränkt. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass für aufgrund von Ausfällen verloren gegangene Daten auf unseren Servern keine Haftung übernommen wird. Der Vermieter kann für eventuelle Schadensfälle, die durch Verlust des Passwortes an Unbefugte o.ä. entstehen, nicht haftbar bzw. verantwortlich gemacht werden. Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für den Verlust der im EDV-System des Vermieters gespeicherten Daten. Eine Verpflichtung des Vermieters, von diesen Daten Sicherungskopien zu erstellen, besteht nicht. Der Vermieter übernimmt auch keine Haftung für die Verbreitung von vertraulichen Daten, die im EDV-System des Vermieters gespeichert sind. Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz im Bezug auf das erforderliche Mindestalter zum spielen der angebotenen Spiele und/oder für die Benutzung von indizierten Spielen jeglicher Art. Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für Verträge, die zwischen dem Nutzer und den Partnern oder Sponsoren abgeschlossen werden.
Der Vermieter überprüft die Inhalte des Kunden nicht dahingehend, ob Ansprüche Dritter berechtigt oder unberechtigt erhoben werden. Im Internet ist es insoweit üblich, dass bis zu einer gerichtlichen Klärung Daten auf glaubhaftes Verlangen jedes Dritten gesperrt werden. Der Kunde erklärt sich daher einverstanden, den Zugriff auf seine Inhalte in dem Fall zu sperren, dass Ansprüche Dritter glaubhaft erhoben werden.
§3 Urheber-/Marken- und wettbewerbsrechtlicher Schutz
Die im Angebot des Vermieters erscheinenden bildlichen, textlichen, audiovisuellen und sonstigen Inhalte genießen urheberrechtlichen bzw. wettbewerbsrechtlichen bzw. markenrechtlichen Schutz. Den Nutzern des Vermieters und der angebotenen Dienste ist es demgemäss untersagt, diese Inhalte ohne vorhergehende schriftliche Zustimmung des Vermieters, außer zum persönlichen Gebrauch, in bearbeiteter oder unbearbeiteter Form zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu senden, öffentlich vorzuführen, in Datenbanken oder Speicher ähnlicher Art einzubringen, einzuspeisen, vorzuhalten und an die Öffentlichkeit zu übermitteln oder zu sonstigen Zwecken zu nutzen.
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§2 Haftungsbeschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
Soweit entgegen den Bestimmungen unter voranstehendem §1 eine Haftung des Vermieters gesetzlich vorgeschrieben sein sollte, haftet der Vermieter nur für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Verluste, Beschädigungen etc.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das gilt auch für eigenes Verschulden bzw. Organverschulden und Verschulden von Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung für Fälle höherer Gewalt ist ausgeschlossen. Soweit die Haftung des Vermieters gemäß den voranstehenden Bestimmungen ausgeschlossen ist, gilt es auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Vermieters.
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Urheberrechte, Eigentumsvorbehalt
Online-NET räumt den Kunden an zur Verfügung gestellter eigener und fremder Software, Programmen oder Scripten ein zeitlich auf die Laufzeit des zugehörigen Vertragsverhältnisses beschränktes einfaches Nutzungsrecht ein.
Es ist nicht gestattet, Dritten Nutzungsrechte einzuräumen. Insbesondere eine Veräußerung ist daher nicht erlaubt. Der Kunde wird Kopien von überlassener Software nach Beendigung des Vertragsverhältnisses löschen und nicht weiter verwenden. Für Open-Source-Programme gelten diese Bestimmungen nicht, es finden ausschließlich die zugehörigen Lizenzbedingungen Anwendung.
Sämtliche zur Verfügung gestellten Medien unterliegen dem Copyright der Spieleentwickler oder von Online-NET. Unerlaubtes Vervielfältigen oder eine Verwendung außerhalb der vertraglichen Bestimmungen werden geahndet.
Die von Online-NET zur Verfügung gestellten Inhalte, Texte, Bilder, Animationen, Film- und Tonmaterialien kann der Kunde während der Vertragslaufzeit zur Gestaltung der vertragsgegenständlichen Internetpräsenz nutzen. Es ist nicht gestattet, Dritten Nutzungsrechte einzuräumen. Nach Beendigung des Vertrages sind die Materialien zu löschen.
Vermerk: "Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) vom 9. September 1965 (BGBl. I S. 1273)"
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